Intensivpädagogisches Konzept

Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung

Geht bei einem Schüler oder einer Schülerin der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erheblich über das übliche Maß hinaus, wird von intensivpädagogischer Förderung gesprochen (§ 15 AO-SF). Damit können Fördermaßnahmen im Bereich des Verhaltens, der Pflege, der Kommunikation, der Orientierung und der Mobilität gemeint sein. Die Schule stellt diesbezüglich einen Antrag beim Schulamt.

Folgende Unterlagen werden eingereicht:

  • Antrag
  • Kopie des Schülerbogens mit Schullaufbahn
  • Diagnostische Angaben mit Hilfe eines Erfassungsbogens
  • Maßnahmen der intensivpädagogischen Förderung
  • Aktueller Förderplan/sonderpädagogisches Gutachten bei Erstbewilligung

 

Die Schulaufsicht stellt den Bedarf und den Zeitrahmen (1 Jahr / 3 Jahre / Dauer der Schulpflicht) fest.

Verschiedene Förderangebote an der Don-Bosco-Schule

Unterstützte Kommunikation

Ateliers

Leseförderung