Geht bei einem Schüler oder einer Schülerin der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erheblich über das übliche Maß hinaus, wird von intensivpädagogischer Förderung gesprochen (§ 15 AO-SF). Damit können Fördermaßnahmen im Bereich des Verhaltens, der Pflege, der Kommunikation, der Orientierung und der Mobilität gemeint sein. Die Schule stellt diesbezüglich einen Antrag beim Schulamt.
Folgende Unterlagen werden eingereicht:
Die Schulaufsicht stellt den Bedarf und den Zeitrahmen (1 Jahr / 3 Jahre / Dauer der Schulpflicht) fest.