Schülerschaft

Besondere Unterstützungsbedarfe

Schülerschaft

  • Bei den Kindern und Jugendlichen, die unsere Schule besuchen, liegen der Entwicklungsstand und ihr Lernverhalten erheblich unter der altersgemäßen Norm. Sie können auch an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht oder nicht hinreichend gefördert werden. Sie sind geistig behindert. Die Schülerinnen und Schüler bedürfen voraussichtlich auf Dauer Hilfe zur selbstständigen Lebensführung.
  • Die geistige Behinderung wird meistens verursacht durch eine Schädigung des zentralen Nervensystems vor, während und nach der Geburt. Nur selten ist sie erblich bedingt. Wohl können aber auch soziale Faktoren wie z.B. eine extreme Hospitalisierung zu einer geistigen Behinderung führen.
  • Neben den Störungen im Lernverhalten (kognitive und emotionale Aufnahme-, Verarbeitungs- und Speicherungsprozesse) sind häufig auch Motorik, Sprache, Wahrnehmung und Verhalten mehr oder weniger stark beeinträchtigt.
  • Die geistige Behinderung ist gekennzeichnet durch eine umfassende und andauernde Entwicklungsverzögerung und -beeinträchtigung.

Heterogenität der Schülerschaft:

  • Die Schülerschaft der Don-Bosco-Schule ist sehr heterogen zusammengesetzt. Der Schweregrad der Behinderung, die soziale Herkunft und der schulische Bildungsweg machen ein hohes Maß an individualisierten Lernangeboten erforderlich.

Schülerzahlentwicklung:

  • In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Schülerzahl deutlich nach oben entwickelt. Aktuell besuchen 183 Schüler und Schülerinnen unsere Schule.

Aufnahmeverfahren:

  • Werden bei Kindern im Vorschulalter Behinderungen, Förderbedarfe oder eine fehlende Schulfähigkeit festgestellt oder können Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Schule (Grund-/Förderschule) besuchen, dort nicht angemessen gefördert werden, wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 13 der AO-SF eingeleitet.
  • Durch ein Gutachterteam, bestehend aus einer Sonderschullehrerin/einem Sonderschullehrer und einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers wird der Förderbedarf des Kindes ermittelt und notwendige Fördermaßnahmen aufgezeigt. In einem abschließenden Gespräch werden die Ergebnisse den Eltern mitgeteilt und der Elternwunsch erfragt. 
  • Das Gutachten wird der Schulaufsicht zugeleitet, die das Kind aufgrund des Elternwunsches einem geeigneten Förderort (allgemeine Schule, Förderschule) zuweist.