Allgemeines
Die Schule gibt sich für den Umgang mit Smartgeräten folgende Nutzungsordnung. Diese ist Teil der Schulordnung. Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 14.02.2025 wird die Handybenutzungsordnung vor der nächsten Schulkonferenz evaluiert. Sollte es zu einer erheblichen Anzahl an Verstößen gegen die Handybenutzungsordnung geben, wird die Schulkonferenz auch die Nutzung in den Hofpausen einschränken.
Die Nutzungsregeln beziehen sich allein auf die Schulzeit. Der Umgang mit Handys und Smartwatches im Schulbus oder zu Hause kann von der Schule nicht geregelt werden.
Ziel der Ordnung ist die Ermöglichung eines störungsfreien Unterrichts und der Reduzierung von Konflikten.
Mitgebrachte Handys sind während des Unterrichts ausgeschaltet in einem Sammelbehälter in der Klasse zu deponieren.
Smartwatches können als Uhr getragen werden. Die Uhr muss bis zum Schulschluss ebenfalls in den Sammelbehälter gelegt werden, sollte die Nutzung anderer Funktionen wahrgenommen werden,
Jeder ist für sein Handy und seine Smartwatch selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
Besteht der begründete Verdacht, dass von einem Handy aus Dinge geschehen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (z.B. Mobbing, Diskriminierung, pornografische Inhalte), haben Lehrkräfte, Schulleitung und Schulsozialarbeit das Recht, Inhalte auf dem Handy einzusehen.
Vereinbarung mit den Eltern / Erziehungsberechtigten:
Eine Vereinbarung über die Regeln zur Nutzung von Handys und Smartwatches wird von Schüler/-innen und Eltern unterschrieben, um sicherzustellen, dass die Regeln und Konsequenzen bekannt sind. Es wird die Bereitschaft erwartet, diese dann auch einzuhalten
Handynutzung im Unterricht:
Die Handynutzung ist im Unterricht grundsätzlich verboten, es sei denn, die Handys von Schüler/-innen werden für unterrichtliche Zwecke benötigt und die Lehrperson fordert die Schüler/-innen auf, ihr Handy zu benutzen (ab Mittelstufe).
Im Unterricht der Mittelstufe wird zur Erweiterung der Medienkompetenz ein Handyführerschein erworben, in dessen Zuge ein verantwortlicher Umgang mit Handy und Smartwatch vermittelt wird.
Private Konflikte, die Auswirkungen auf die Schule haben, können aber müssen nicht im schulischen Rahmen besprochen und zum Thema in der Medienerziehung gemacht werden.
WLAN-Zugang für Schülerinnen und Schüler:
Das Schüler-WLAN der Schule dient ausschließlich Unterrichtszwecken und wird mit den Schüler-IPads genutzt.Für die Nutzung des WLANs mit schülereigenen Handys zu Unterrichtszwecken muss ein Accesspoint eingesetzt werden.
Handynutzung in den Pausen:
In den Hofpausen ist die Nutzung eines Handys erlaubt.
Veranstaltungen wie Projekttage, Schulfeste, Klassenfahrten:
Auf Ausflügen und Klassenfahrten bestimmt das Klassenteam, inwieweit Handys mitgenommen und genutzt werden dürfen. Wenn sie erlaubt sind, darf zu Zwecken der Erinnerung fotografiert und gefilmt werden, solange die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte beachtet werden.
Notfälle:
In Notfällen werden Eltern über die Lehrkraft oder das Sekretariat beziehungsweise das Schultelefon informiert.
Konsequenzen bei Verstößen:
Bei Verstößen gegen die Handyordnung wird das Handy bis zum Schulschluss an das Sekretariat bzw. die Schulleitung übergeben werden. Bei wiederholtem Verstoß (3 Verstöße) werden die Eltern informiert. Diese müssen das Gerät persönlich in der Schule abholen. Sollte die Rückgabe des Handys an die Lehrkraft verweigert werden, können die Eltern bereits beim ersten Verstoß informiert werden.
Je nach Schwere des Verstoßes ist es auch möglich, dass die Schulleitung und/oder die Schulsozialarbeit und bei Bedarf die Polizei hinzugezogen wird.
Als Verstöße gelten u.a.:
Verstöße werden dokumentiert und bilden die Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess.