Gesetzliche Grundlagen

Elternvertretung im Schulgesetz

Das Schulgesetz regelt die Mitarbeit der Eltern. Es beschreibt die einzelnen Gremien / Gruppen und ihre Aufgaben.

Klassenpflegschaft:

  • Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Jede Elternschaft einer Klasse wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
  • Die Klassenpflegschaft bringt Idee und Impulse für die Klasse aber auch für die Schule ein. Über die Klassenpflegschafts-Vorsitzenden können und Vorschläge in die Schulpflegschaft eingebracht werden.

Schulpflegschaft:

  • Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaft zusammen bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter. Das sind die Schulpflegschafts-Vorsitzenden.
  • Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und bringt diese in die Arbeit und Vorhaben der Schule mit ein. Sie unterstützt und fördert somit die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

Schulkonferenz:

  • Aus dem Lehrerkollegium, der Schülervertretung und der Schulpflegschaft werden Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. An der Don - Bosco - Schule sind es drei Elternvertreter, drei Schülervertreter und drei Lehrervertreter.
  • In der Schulkonferenz werden wichtige Entscheidungen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule getroffen. Aber auch Themen wie das Leitbild, die Festlegung von beweglichen Ferientagen, Anschaffungen, etc. werden besprochen. Hier haben die Eltern über ihre Vertreter Mitbestimmungsrecht. Es ist der Ort an dem sie direkt auch mit dem Vertreter des Schulträgers diskutieren können.

Seit langem engagieren sich Eltern an der Don - Bosco - Schule am Tag der offenen Tür und bei anderen Festen. Sie haben an der Entwicklung des Leitbildes mitgearbeitet, sich an der Durchführung des Elterncafés beteiligt und für den Unterricht und die Organisation der Schule zahlreiche Ideen geliefert.